Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 14.03.1986, Az.: 6 U 207/85

Schmerzensgeldanspruch; Aufeinanderfolgende Unfällen; Tatrichter; Teilurteil; Grundurteil

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
14.03.1986
Aktenzeichen
6 U 207/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 14362
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1986:0314.6U207.85.0A

Fundstelle

  • VersR 1986, 926-927 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Der Tatrichter darf zulässigerweise ein Teilurteil wegen des ersten Unfalls und ein Grundurteil wegen des zweiten Unfalls erlassen, wenn er über Schmerzensgeldansprüche aus zwei aufeinanderfolgenden Unfällen zu entscheiden hat, wobei der zweite Unfall eine Folge des ersten Unfalls war.