Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 14.03.1986, Az.: 6 U 207/85
Schmerzensgeldanspruch; Aufeinanderfolgende Unfällen; Tatrichter; Teilurteil; Grundurteil
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 14.03.1986
- Aktenzeichen
- 6 U 207/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 14362
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1986:0314.6U207.85.0A
Rechtsgrundlagen
- § 301 ZPO
- § 304 ZPO
Fundstelle
- VersR 1986, 926-927 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Der Tatrichter darf zulässigerweise ein Teilurteil wegen des ersten Unfalls und ein Grundurteil wegen des zweiten Unfalls erlassen, wenn er über Schmerzensgeldansprüche aus zwei aufeinanderfolgenden Unfällen zu entscheiden hat, wobei der zweite Unfall eine Folge des ersten Unfalls war.