Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 24.03.1986, Az.: 9 U 112/85
Nutzungsausfallanspruch; Zusage der kostenlosen Überlassung; Benutzung des Fahrzeugs
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 24.03.1986
- Aktenzeichen
- 9 U 112/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 14367
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1986:0324.9U112.85.0A
Rechtsgrundlagen
- § 249 BGB
- § 251 BGB
Fundstelle
- ZfS 1988, 73
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Es liegt ein Nutzungsausfallanspruch vor, wenn der Geschädigte verletzungsbedingt außerstande ist, sein Fahrzeug (hier: Motorrad) zu benutzen, er aber vor dem Unfall bereits einem Dritten (Bekannter oder Freund) seine Zusage für eine kostenlose Überlassung von Fall zu Fall gegeben hat.