Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 24.03.1986, Az.: 9 U 112/85

Nutzungsausfallanspruch; Zusage der kostenlosen Überlassung; Benutzung des Fahrzeugs

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
24.03.1986
Aktenzeichen
9 U 112/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 14367
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1986:0324.9U112.85.0A

Fundstelle

  • ZfS 1988, 73

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Es liegt ein Nutzungsausfallanspruch vor, wenn der Geschädigte verletzungsbedingt außerstande ist, sein Fahrzeug (hier: Motorrad) zu benutzen, er aber vor dem Unfall bereits einem Dritten (Bekannter oder Freund) seine Zusage für eine kostenlose Überlassung von Fall zu Fall gegeben hat.