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  • ab 01.01.2025 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 3 RL MG-RdErl 2025 - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (Richtlinie Mehrgenerationen)
Redaktionelle Abkürzung
RL MG-RdErl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21147

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die Träger einer Einrichtung nach Nummer 2 in Niedersachsen oder niedersächsische Zusammenschlüsse der Einrichtungen nach den Nummern 2.1 und 2.2 sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 7 des RdErl. vom 2. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 392)