Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2025 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 2 RL MG-RdErl 2025 - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (Richtlinie Mehrgenerationen)
Redaktionelle Abkürzung
RL MG-RdErl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21147

Gefördert werden

2.1
der Betrieb von Mehrgenerationenhäusern,

2.2
der Betrieb von Mütterzentren oder vergleichbaren selbstorganisierten Treffpunkten, die dazu beitragen, Eltern mit Kindern die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und damit den Zusammenhalt der Familie stärken und den Aufbau nachbarschaftlicher Strukturen unterstützen, und

2.3
überregionale Maßnahmen zur Unterstützung und Vernetzung der geförderten Einrichtungen.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 7 des RdErl. vom 2. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 392)