Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.01.1986, Az.: 9 A 132/83
Grünanlagen; Verteilung; Aufwand; Erschließung; Erschließungsanlagen
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 22.01.1986
- Aktenzeichen
- 9 A 132/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12835
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1986:0122.9A132.83.0A
Verfahrensgang
- nachfolgend
- BVerwG - 18.08.1986 - AZ: BVerwG 8 CB 67.86
Rechtsgrundlage
- § 131 BauGB
Fundstelle
- OVGE Mü/Lü 39, 383
Amtlicher Leitsatz
Eine Einbeziehung von innerorts liegenden Grünanlagen in die Aufwandsverteilung erfolgt nicht, sofern sie wegen ihrer Größe nicht erforderlich im Sinne von § 127 BauGB sind. Die gegenseitige Erschließung von Erschließungsanlagen ist nicht möglich. Für Sportplätze, Schwimmbäder, Friedhöfe und Kleingärten kann etwas anderes gelten.