Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.01.1986, Az.: 9 A 132/83

Grünanlagen; Verteilung; Aufwand; Erschließung; Erschließungsanlagen

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
22.01.1986
Aktenzeichen
9 A 132/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12835
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1986:0122.9A132.83.0A

Verfahrensgang

nachfolgend
BVerwG - 18.08.1986 - AZ: BVerwG 8 CB 67.86

Fundstelle

  • OVGE Mü/Lü 39, 383

Amtlicher Leitsatz

Eine Einbeziehung von innerorts liegenden Grünanlagen in die Aufwandsverteilung erfolgt nicht, sofern sie wegen ihrer Größe nicht erforderlich im Sinne von § 127 BauGB sind. Die gegenseitige Erschließung von Erschließungsanlagen ist nicht möglich. Für Sportplätze, Schwimmbäder, Friedhöfe und Kleingärten kann etwas anderes gelten.