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Abschnitt 2 HBauStatG-DRdErl - 2. Erhebung der Merkmale für die Baufertigstellungen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 HBauStatG)

Bibliographie

Titel
Durchführung des Hochbaustatistikgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
HBauStatG-DRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072000003001

Die Erhebungsmerkmale für Baufertigstellungen (§ 3 Abs. 2 HBauStatG) werden bei den unteren Bauaufsichtsbehörden auf der Grundlage der ihnen vorliegenden Informationen erhoben. Sie leiten den für die Meldung der Baufertigstellung vorgesehenen Teil des Erhebungsbogens ausgefüllt dem LSKN zu.