Abschnitt 2 HBauStatG-DRdErl - 2. Erhebung der Merkmale für die Baufertigstellungen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 HBauStatG)
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Hochbaustatistikgesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- HBauStatG-DRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072000003001
Die Erhebungsmerkmale für Baufertigstellungen (§ 3 Abs. 2 HBauStatG) werden bei den unteren Bauaufsichtsbehörden auf der Grundlage der ihnen vorliegenden Informationen erhoben. Sie leiten den für die Meldung der Baufertigstellung vorgesehenen Teil des Erhebungsbogens ausgefüllt dem LSKN zu.