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Abschnitt 3 HBauStatG-DRdErl - 3. Erhebung der Merkmale über den Bauzustand am Jahresende
(Bauüberhang gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 HBauStatG)

Bibliographie

Titel
Durchführung des Hochbaustatistikgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
HBauStatG-DRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072000003001

Zur Erhebung der Merkmale über den Bauüberhang (§ 3 Abs. 3 HBauStatG) sendet der LSKN an die Bauaufsichtsbehörden Listen aller Baumaßnahmen, für die bis zum Ende des Jahres dem LSKN keine Meldungen über die Fertigstellung vorliegen. Die Bauaufsichtsbehörden tragen die vorhandenen Angaben über den Bauüberhang ein. Erforderlichenfalls bitten sie die zuständigen Gemeinden, dann noch fehlende Angaben um dort verfügbare Informationen über den Fortschritt von Baumaßnahmen zu ergänzen.

An
das Niedersächsische Landesamt für Statistik
die Landkreise und Gemeinden

Nachrichtlich:

An die
Bezirksregierungen