§ 17 NWoFG - Allgemeines
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)
- Amtliche Abkürzung
- NWoFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23400
1Das nicht rechtsfähige Sondervermögen Wohnraumförderfonds Niedersachsen" wird als nicht rechtsfähiges Sondervermögen Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds Niedersachsen" (Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds) fortgeführt. 2Der Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds ist von dem übrigen Vermögen des Landes getrennt zu halten.