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  • ab 01.10.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RL ZRN-Erl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen durch die Umsetzung kooperativer Entwicklungsvorhaben und Modellvorhaben (Richtlinie "Zukunftsregionen in Niedersachsen")
Redaktionelle Abkürzung
RL ZRN-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Gefördert werden

2.1 investive und nicht-investive kooperative Entwicklungs- und/oder Modellvorhaben in den Handlungsfeldern, für die der jeweiligen Zukunftsregion durch die Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ ein Förderbudget gewährt wurde und die aus dem jeweiligen Zukunftskonzept der anerkannten Zukunftsregion abgeleitet sind:

2.1.1
Handlungsfeld Regionale Innovationsfähigkeit

2.1.1.1
Regionale Technologietransfernetzwerke

Vorhaben von Netzwerken, in denen Partnerinnen und Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung Innovationen und Innovationsprozesse unterstützen, und dadurch die Potenziale gesellschaftlicher Transformationsprozesse oder neuer Technologien für die Region nutzbar machen. Gefördert werden u. a. Investitionen in Infrastruktur, Studien sowie die Zusammenarbeit vor allem auch im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

2.1.1.2
Vorhaben zur Unterstützung des Gründungsklimas

Dazu zählen beispielsweise die regionale Vernetzung von Gründerinnen und Gründern und der Zugang von jungen Menschen (insbesondere Schülerinnen, Schüler und Auszubildende) als zukünftige Fachkräfte zu Beratungsstrukturen.

2.1.1.3
Innovative Lern- und Arbeitsorte

Förderung von Vorhaben, die Angebote u. a. für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren Beschäftigte zur Bewältigung der grünen und der digitalen Transformation machen.

Gefördert werden können beispielsweise der Aufbau von Infrastrukturen und die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen sowie der Aufbau von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen.

2.1.1.4
Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen und Prozesse

Vorhaben, mit denen die Vorteile der Digitalisierung insbesondere für Behörden, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie weitere Akteure genutzt werden können. Gefördert werden kann z. B. die Entwicklung und der modellhafte, i. S. einer Anschubfinanzierung befristete Betrieb von Plattformen, Apps, Sprachtechnologien, Datenbank-, Software-, Künstliche Intelligenz-, Internet of Things-, Robotik- und Telelösungen beispielsweise im Bereich der Mobilität, Energieversorgung, Bildung oder Kultur.

2.1.2
Handlungsfeld CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft

2.1.2.1
Vorhaben zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz

Vorhaben, die der Reduktion der CO2-Emissionen von Unternehmen durch Recyclingmaterial und Ressourceneffizienz dienen. Bei öffentlichen Infrastrukturen und privaten Haushalten geht es vor allem um den verstärkten Einsatz von Recyclingmaterial.

Gefördert werden können z. B. regionale Recycling(pilot) vorhaben für Baustoffe, Elektroschrott u. a., Recycling- und Tauschbörsen für KMU und Verbraucherinnen und Verbraucher, Aktivitäten zur Sensibilisierung sowie weitere Konzepte und Strategien für eine Anpassung regionaler Wertschöpfungsketten. Weiterhin gefördert werden können Gutachten und projektbezogene Dienstleistungen, Machbarkeitsstudien, Leitfäden und Tools für z. B. klimaschutzkonformes Verwaltungshandeln.

2.1.2.2
Intelligente Energieverteilungssysteme

Vorhaben zur Vorbereitung des Aus- und Umbaus des lokalen Energieversorgungssystems und von lokalen Lösungen zur Minderung energiebedingter Treibhausgasemissionen.

Gefördert werden können u. a. interkommunale Konzepte und Planungen für regionale Verteilsysteme und Speicherlösungen beispielsweise für öffentlich zugängliche E- oder Wasserstoffladesäulen, die in lokale Energienetze integriert sind. Weiterhin z. B. interkommunale Planungen für energiearme Wärmeversorgung mithilfe klimaneutraler Energiegewinnung, Potentialanalysen und Machbarkeitsstudien. Auch die Förderung von Pilot- und/oder Demonstrationsvorhaben ist möglich.

2.1.3
Handlungsfeld biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume

Vorhaben zur Stärkung der biologischen Vielfalt und grüner Infrastrukturen und/oder Regionale Verbundvorhaben zum wirksamen Schutz und zur Inwertsetzung des Naturraums. Gefördert werden können z. B. Investitionen in Biotopverbünde und interkommunale Gesamtkonzeptionen sowie die interkommunale Zusammenarbeit bei Biosphärenreservaten und Mooren.

2.1.4
Handlungsfeld Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe

2.1.4.1
Vorhaben zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben

Vorhaben, die die Implementierung von (neuartigen) regionalspezifischen Betreuungskonzepten ermöglichen, um beispielsweise auf Anforderungen bei der Betreuung von Kindern und der Pflege reagieren zu können. Gefördert werden können z. B. die Entwicklung und Implementierung von Konzepten, um Angebotslücken zu schließen.

2.1.4.2
Vorhaben zur Förderung von Lernen und Arbeiten in der digitalen Welt

Vorhaben, die zur Stärkung digitaler sowie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik (MINT)-Kompetenzen sowie zur Entwicklung neuer Formen formellen und informellen Lernens für Beschäftigte beitragen.

Gefördert werden können z. B. die konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung regionaler Lern- und Qualifikationshubs sowie die Konzeption und Umsetzung neuer Weiterbildungslösungen zum Schließen von Angebotslücken.

2.1.4.3
Vorhaben zur Vermittlung digitaler Grundkompetenzen und Ermöglichung digitaler Teilhabe

Regionalspezifische Vorhaben, um Unterschieden in Bildungschancen junger Menschen entgegenzuwirken. Gefördert werden können u. a. Konzepte und Vorhaben in Schülerlaboren zur Stärkung digitaler sowie MINT-Kompetenzen außerhalb des regulären Unterrichts ebenso wie die Unterstützung von Ausbildungslaboren für neue Berufe oder von Kooperationsformen berufsbildender Schulen.

2.1.4.4
Vorhaben zur Förderung der aktiven Teilhabe am Arbeitsmarkt, am gesellschaftlichen Leben und der sozialen Integration

Konzeption und Umsetzung von regionalspezifisch passenden Formen der Unterstützung und Begleitung benachteiligter Menschen durch Vorhaben zur Verbesserung der regional spezifischen Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Möglich sind z. B. Tandemprojekte für ältere und jüngere Menschen oder regional innovative Betreuungsformate für benachteiligte Gruppen.

2.1.5
Handlungsfeld Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege

  • Vorhaben für einen verbesserten Zugang zu Gesundheits- und Pflegesystemen, digitalen Diensten und Anwendungen mobiler Lösungen,

  • Vorhaben, die zur Sicherung wohnortnaher Gesundheits- und Pflegeangebote für alle Bürgerinnen und Bürger und zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe beitragen.

  • Vorhaben, die die Vorteile digitaler Technologien für Behörden, Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und andere regionale Akteure der Daseinsvorsorge nutzen, um wohnortnahe Versorgungsangebote und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern,

  • Konzeption und Umsetzung von Vorhaben, die über mobile Lösungen dazu beitragen, wohnortnahe Versorgungsangebote und gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen.

2.1.6
Handlungsfeld Kultur und Freizeit

  • Entwicklung und Förderung des kulturellen Erbes, der kulturellen Dienstleistungen, des Naturerbes, des Ökotourismus und von nachhaltigen touristischen Ressourcen und Dienstleistungen,

  • Vorhaben zur Weiterentwicklung nachhaltiger öffentlicher touristischer Infrastrukturen und Angebote sowie öffentlich bereitgestellter Dienstleistungen. Ergänzende Angebote beispielsweise für die kulturelle Bildung und die Vernetzung von Kulturschaffenden, Ehrenamtlichen und lokalen Unternehmen, sowie Konzeption und Umsetzung von Vorhaben zur Förderung des Ökotourismus und des Naturerbes außerhalb von Natura 2000-Gebieten z. B. durch regionale Vernetzung, Bündelung und Erweiterung von Infrastrukturen. Förderung von Erholung und Freizeitangeboten für Besucherinnen, Besuchern und Bevölkerung.

2.2 Sofern für ein Projekt Fachförderungen aus dem EFRE, ESF+ oder ELER greifen können, sind diese Förderrichtlinien vorrangig zu nutzen und die jeweiligen Anträge dort zu stellen.

2.3 Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE- und ESF+-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU, insbesondere des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erfolgt; dies gilt nicht, soweit die Voraussetzungen des Artikels 63 Abs. 9 der Verordnung (EU) 2021/1060 zur Unterstützung eines Vorhabens aus einem oder mehreren Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) oder aus einem oder mehreren Programmen und aus anderen Unionsinstrumenten gegeben sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 3. August 2022 (Nds. MBl. S. 1090)