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  • ab 01.10.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage RL ZRN-Erl - Verfahrenshinweise zur Umsetzung des Instruments

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen durch die Umsetzung kooperativer Entwicklungsvorhaben und Modellvorhaben (Richtlinie "Zukunftsregionen in Niedersachsen")
Redaktionelle Abkürzung
RL ZRN-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Das Programm "Zukunftsregionen in Niedersachsen" ist nach EU-Vorgaben als integriertes territoriales Instrument gemäß Artikel 28 Buchst. a der Verordnung (EU) 2021/1060 aufgebaut. Die geplanten Vorhaben, die über die Richtlinien gefördert werden, leiten sich aus den jeweiligen Zukunftskonzepten ab. Bei den Zukunftskonzepten handelt es sich um integrierte territoriale Strategien i. S. des Artikels 29 der Verordnung (EU) 2021/1060. Die Vorhaben müssen der Umsetzung der genehmigten territorialen Strategie für das Programm "Zukunftsregionen in Niedersachsen" dienen.

In der territorialen Strategie muss die Einbindung von Partnerinnen und Partnern für die Ausarbeitung und Durchführung der Strategie beschrieben werden. Die Förderwürdigkeitsprüfung der Vorhaben in den Zukunftsregionen erfolgt eigenständig durch eine Steuerungsgruppe, in der neben kommunalen Vertreterinnen und Vertretern auch Wirtschafts- und Sozialpartner Mitglieder sind. Die Steuerungsgruppen wählen die Vorhaben auf Grundlage der Mindest- und Qualitätskriterien aus, die in den territorialen Strategien für das Programm "Zukunftsregionen in Niedersachsen" aufgestellt wurden. Darüber hinaus gibt die Steuerungsgruppe eine Einschätzung dazu ab, dass keine anderen Fachförderungen für das Vorhaben in Anspruch genommen werden können.

Zusätzlich muss in jeder Zukunftsregion ein Regionalmanagement eingerichtet oder ein bestehendes genutzt oder erweitert werden, das die Projektentwicklungskapazitäten nachhaltig stärkt. Die Zukunftsregionen haben hierfür einen Antrag gemäß dem Bezugserlass zu b bei der Bewilligungsstelle zu stellen.

Als Voraussetzung zur Projektförderung genehmigt die Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ die territorialen Strategien (Zukunftskonzepte), erstellt einen Bescheid über die Aufnahme der Kommunen in das Programm "Zukunftsregionen in Niedersachsen" und weist auf die Reservierung der jeweiligen Budgets in den Handlungsfeldern hin, für die der jeweiligen Zukunftsregion durch die Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ ein Förderbudget gewährt wurde.

Die Vorhaben müssen zur Umsetzung des genehmigten Zukunftskonzepts der Zukunftsregion dienen. Die Förderfähigkeitsprüfung und finanzielle Abwicklung der Vorhaben erfolgt über die NBank. Eine frühzeige Einbindung für die allgemeine zuwendungsrechtliche Beratung bereits im Rahmen der Projektentwicklung wird sichergestellt.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 3. August 2022 (Nds. MBl. S. 1090)