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  • ab 01.01.2004 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 SchFinBRdErl - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Entgeltmerkblatt für die Übernahme von Bürgschaften des Landes Niedersachsen für Schiffsfinanzierungen
Redaktionelle Abkürzung
SchFinBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
65000

Das Land Niedersachsen (im Folgenden: Land), vertreten durch das MF, übernimmt auf der Grundlage der Vorschriften des jeweiligen HG i.V.m. § 39 der LHO und des Bezugserlasses (Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen) Bürgschaften für Kredite, die auch zur Förderung der Beschäftigung Niedersächsischer Werften dienen. Hierbei handelt es sich um Kredite zur Bauzeit- und Endfinanzierung von Schiffen.