Abschnitt 3 SchFinBRdErl - Antragsentgelt
Bibliographie
- Titel
- Entgeltmerkblatt für die Übernahme von Bürgschaften des Landes Niedersachsen für Schiffsfinanzierungen
- Redaktionelle Abkürzung
- SchFinBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 65000
Für die Bearbeitung des Antrages auf Übernahme einer Landesbürgschaft hat der Antragsteller ein einmaliges Entgelt zu entrichten, dessen Höhe in Nummer 42 der Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes festgelegt ist.