Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2004 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 SchFinBRdErl - Antragsentgelt

Bibliographie

Titel
Entgeltmerkblatt für die Übernahme von Bürgschaften des Landes Niedersachsen für Schiffsfinanzierungen
Redaktionelle Abkürzung
SchFinBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
65000

Für die Bearbeitung des Antrages auf Übernahme einer Landesbürgschaft hat der Antragsteller ein einmaliges Entgelt zu entrichten, dessen Höhe in Nummer 42 der Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes festgelegt ist.