Abschnitt 4 RhVAuslRdErl - D. Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten; 1. Übertragung der Ausübung von Befugnissen, 2. Prüfungsbehörden
- Redaktionelle Abkürzung
- RhVAuslRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31030
Dieser Gem. RdErl. tritt am 1.12.2005 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.
An die
ordentlichen Gerichte
Staatsanwaltschaften
Polizeibehörden