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  • ab 01.12.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 RhVAuslRdErl - D. Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten; 1. Übertragung der Ausübung von Befugnissen, 2. Prüfungsbehörden
Redaktionelle Abkürzung
RhVAuslRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31030

Dieser Gem. RdErl. tritt am 1.12.2005 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.

An die
ordentlichen Gerichte
Staatsanwaltschaften
Polizeibehörden