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  • ab 25.02.1992 (aktuelle Fassung)

Anlage AmeriHafenS - Plan

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Amerikahafenvertrag)
Redaktionelle Abkürzung
AmeriHafenS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100120000000

zu Artikel 2 Absatz 1 des Staatsvertrages zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom 26. Mai/4. Juni 1961

Plan

Planbeschreibung

Im Süden ist die Grenze des Gebietes nach Artikel 2 Absatz 1 identisch mit der Südgrenze des ehemaligen Erbbaugeländes der Bundesmarine, an deren westlichem Knickpunkt verläuft sie in der geradlinigen Verlängerung der ehemaligen Grenze der hamburgischen Rechte aus der Vierten Durchführungsverordnung zum Groß-Hamburg-Gesetz vom 22. März 1937 bis zur nordöstlichen Straßenlinie der neuen Baudirektor-Hahn-Straße, folgt dieser nach Nordwesten, bis sie sich im Bereich der Westernplatte nach Norden wendet, und weiter über die geschlossene und überbaute Durchfahrt zum Neuen Fischereihafen bis an das Empfangsgebäude des Überseebahnhofs. Anschließend verläuft sie etwa 30 m nordwestlich am Empfangsgebäude entlang und springt dann etwa im rechten Winkel über die Lentzstraße nach Nordwesten bis an die ehemalige Grenze der hamburgischen Rechte aus der Vierten Durchführungsverordnung zum Groß-Hamburg-Gesetz vom 22. März 1937 heran. Sie folgt dieser bis zum Nordwestende des Steubenhöfts und weiter der elbseitigen Pfahlreihe dieses Bauwerks und deren geradlinigen Verlängerung elbaufwärts bis zur Außenseite der Osterhöftmole und an dieser bis zum Molenansatz. Von hier verläuft sie auf etwa 650 m entlang der Uferlinie zur Elbe und erreicht ihren Ausgangspunkt in der Südostecke des ehemaligen Erbbaugeländes der Bundesmarine, wobei das Uferdeckwerk und die Böschung senkrecht zur Uferlinie geschnitten werden.