AmeriHafenS,NI - Amerikahafenvertrag

Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom 26. Mai/4. Juni 1961
(Amerikahafenvertrag)

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Amerikahafenvertrag)
Redaktionelle Abkürzung
AmeriHafenS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100120000000

Vom 2. Mai 1991 (Nds. GVBl. S. 281 - VORIS 10100 12 00 00 000 -) (1)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 26. September 1991 (Nds. GVBl. S. 281)

Geändert durch den Staatsvertrag vom 28. Oktober 2005 (Nds. GVBl. 2006 S. 64)

Um dem Land Niedersachsen einen Ausbau des Hafens Cuxhaven am Standort Amerikahafen zu ermöglichen und den gemeinsamen Interessen der Länder Niedersachsen und Hamburg an einer aufeinander abgestimmten, wirtschaftlich zweckmäßigen und ökologisch vertretbaren Seehafenpolitik Rechnung zu tragen, schließen

die Freie und Hansestadt Hamburg
(im folgenden "Hamburg")

und

das Land Niedersachsen
(im folgenden "Niedersachsen")

folgenden Staatsvertrag zur Änderung und Ergänzung des zwischen ihnen bestehenden Staatsvertrages vom 26. Mai/4.Juni1961:

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom 26. Mai/4. Juni 1961.

Vom 4. März 1992 (Nds. GVBl. S. 63)

Auf Grund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Amerikahafenvertrag) vom 26. September 1991 (Nieders. GVBl. S. 281) wird hiermit bekanntgemacht, dass die Ratifikationsurkunden am 25. Februar 1992 in Cuxhaven ausgetauscht worden sind. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 8 somit an diesem Tage in Kraft getreten.

Art. 2 AmeriHafenS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Amerikahafenvertrag)
Redaktionelle Abkürzung
AmeriHafenS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100120000000

(1) Hamburg verpflichtet sich, das Eigentum an der in dem beigefügten Plan rot umrandeten und in der Planbeschreibung dargestellten Fläche auf Niedersachsen zu übertragen, sobald die Einzelheiten der Eigentumsübertragung in einem besonderen Durchführungsabkommen geregelt sind.

(2) Hinsichtlich der übereigneten Fläche findet zwischen den Vertragschließenden ein Wertausgleich statt.

Art. 3 AmeriHafenS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Amerikahafenvertrag)
Redaktionelle Abkürzung
AmeriHafenS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100120000000

Um eine wirtschaftlich zweckmäßige Regelung aller Seehafenfragen zu gewährleisten und dabei auch die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, werden sich die Vertragschließenden gegenseitig rechtzeitig über Pläne und Maßnahmen konsultieren, die gemeinsame Interessen berühren.

Art. 4 AmeriHafenS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Amerikahafenvertrag)
Redaktionelle Abkürzung
AmeriHafenS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100120000000

(1) Niedersachsen verzichtet auf die geplante Erweiterung des Hafens Cuxhaven durch den Bau einer Mehrzweckumschlaganlage an der Elbe in Groden und betreibt die Verwirklichung dieses Vorhabens am Standort Amerikahafen.

(2) Lässt sich das Vorhaben zur Überzeugung Niedersachsens an dem in Absatz 1 genannten Standort aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht verwirklichen und gibt Niedersachsen gegenüber Hamburg eine entsprechende schriftliche Erklärung ab, so gilt die Grundlage dieses Staatsvertrages mit der Maßgabe als entfallen, dass hinsichtlich der nach Artikel 1 übergegangenen Rechte der Rechtszustand wieder eintritt, der vor Inkrafttreten dieses Staatsvertrages bestanden hat. Im Übrigen ist der Staatsvertrag rückabzuwickeln, soweit er bereits durchgeführt ist.