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  • ab 25.02.1992 (aktuelle Fassung)

Art. 4 AmeriHafenS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Amerikahafenvertrag)
Redaktionelle Abkürzung
AmeriHafenS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100120000000

(1) Niedersachsen verzichtet auf die geplante Erweiterung des Hafens Cuxhaven durch den Bau einer Mehrzweckumschlaganlage an der Elbe in Groden und betreibt die Verwirklichung dieses Vorhabens am Standort Amerikahafen.

(2) Lässt sich das Vorhaben zur Überzeugung Niedersachsens an dem in Absatz 1 genannten Standort aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht verwirklichen und gibt Niedersachsen gegenüber Hamburg eine entsprechende schriftliche Erklärung ab, so gilt die Grundlage dieses Staatsvertrages mit der Maßgabe als entfallen, dass hinsichtlich der nach Artikel 1 übergegangenen Rechte der Rechtszustand wieder eintritt, der vor Inkrafttreten dieses Staatsvertrages bestanden hat. Im Übrigen ist der Staatsvertrag rückabzuwickeln, soweit er bereits durchgeführt ist.