§ 25 WeSchVO - Entsprechende Anwendung von Vorschriften
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen
- Amtliche Abkürzung
- WeSchVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Für den Hauptschulzweig der Kooperativen Gesamtschule sind die für die Hauptschule, für den Realschulzweig der Kooperativen Gesamtschule die für die Realschule und für den Gymnasialzweig der Kooperativen Gesamtschule die für das Gymnasium geltenden Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.