Abschnitt 3 GAG-UStRdErl - JVEG
Bibliographie
- Titel
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Amtshandlungen und Leistungen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte
- Redaktionelle Abkürzung
- GAG-UStRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21160
Die von einem niedersächsischen Gericht oder einer niedersächsischen Justizbehörde beantragten und nach dem JVEG abzurechnenden Gutachten erfolgen gegenüber demselben Rechtsträger und unterliegen als Innenumsätze nicht der Umsatzsteuer. Entsprechende Gutachten für andere Gerichte und Justizbehörden sind der Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz zu unterwerfen.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 18. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 76)