Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.08.1992, Az.: 4 M 3647/92

Erziehung in Vollzeitpflege; Herkunftsfamilie; Rückkehr; Unabhängigkeit; Waisenkind; Lebensform; Pflegeperson; Vormund

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
25.08.1992
Aktenzeichen
4 M 3647/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 13398
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1992:0825.4M3647.92.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 11.05.1992 - 3 B 8/92 Hi

Fundstellen

  • DÖV 1993, 212 (amtl. Leitsatz)
  • FEVS 43, 157
  • ND MBl 1993, 157

Amtlicher Leitsatz

1. Der Anspruch nach den §§ 27, 33 KJHG auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie setzt nicht voraus, daß die Herkunftsfamilie, in die das Kind oder der Jugendliche möglichst zurückkehren soll, noch vorhanden ist. Einem Waisenkind soll diese Hilfe eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.

2. Die Hilfe ist ferner nicht ausgeschlossen, wenn die Pflegeperson zum Vormund des Kindes oder Jugendlichen bestellt worden ist.