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Abschnitt 40 RiStBV - Fahndungshilfsmittel

Bibliographie

Titel
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Amtliche Abkürzung
RiStBV
Normtyp
Richtlinie
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33300000000003

(1) Fahndungshilfsmittel des Staatsanwalts sind neben Auskünften von Behörden oder anderen Stellen insbesondere:

  1. a)
    das Bundeszentralregister, das Verkehrszentralregister, das Gewerbezentralregister, das Ausländerzentralregister,
  2. b)
    das EDV-Fahndungssystem der Polizei (INPOL),
  3. c)
    das Deutsche Fahndungsbuch,
  4. d)
    das Bundeskriminalblatt und die Landeskriminalblätter,
  5. e)
    das Schengener Informationssystem (SIS).

(2) Bei der Inanspruchnahme von Publikationsorganen zur Fahndung nach Personen (bekannten oder unbekannten Tatverdächtigen sowie wichtigen Zeugen) ist Anlage B zu beachten.