Abschnitt 40 RiStBV - Fahndungshilfsmittel
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
- Amtliche Abkürzung
- RiStBV
- Normtyp
- Richtlinie
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33300000000003
(1) Fahndungshilfsmittel des Staatsanwalts sind neben Auskünften von Behörden oder anderen Stellen insbesondere:
- a)das Bundeszentralregister, das Verkehrszentralregister, das Gewerbezentralregister, das Ausländerzentralregister,
- b)das EDV-Fahndungssystem der Polizei (INPOL),
- c)das Deutsche Fahndungsbuch,
- d)das Bundeskriminalblatt und die Landeskriminalblätter,
- e)das Schengener Informationssystem (SIS).
(2) Bei der Inanspruchnahme von Publikationsorganen zur Fahndung nach Personen (bekannten oder unbekannten Tatverdächtigen sowie wichtigen Zeugen) ist Anlage B zu beachten.