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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
R
Ri
RiStBV,NI - Richtlinien Straf-/Bußgeldverfahren
Absch. 1 - 268, RICHTLINIEN FÜR DAS STRAFVERFAHREN
Absch. 1 - 201, Allgemeiner Teil
Absch. 1 - 109, I. ABSCHNITT - Vorverfahren
Absch. 88 - 105, 16. - Einstellung des Verfahrens
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Absch. 88 - 105, 16. - Einstellung des Verfahrens
Abschnitt 88 RiStBV, Mitteilungan den Beschuldigten
Abschnitt 89 RiStBV, Bescheid an den Antragsteller und Mitteilung an den Verletzten
Abschnitt 90 RiStBV, Anhörung von Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Einstellungen nach den §§ 153, 153a oder 170 Absatz 2 StPO
Abschnitt 91 RiStBV, Bekanntgabe
Abschnitt 92 RiStBV, Kostenpflicht des Anzeigenden
Abschnitt 93 RiStBV, Einstellung nach § 153a StPO
Abschnitt 93a RiStBV
Abschnitt 94 RiStBV, Einstellung nach § 153c Absatz 1 StPO
Abschnitt 95 RiStBV, Einstellung nach § 153c Absatz 3 StPO
Abschnitt 96 RiStBV, Einstellung nach § 153c Absatz 4 StPO
Abschnitt 97 RiStBV, Einstellung nach §153c Absatz 5 StPO
Abschnitt 98 RiStBV, Einstellung nach § 153d StPO
Abschnitt 99 RiStBV, Benachrichtigung der Polizeidienststellen in den Fällen der §§ 153c, 153d StPO
Abschnitt 100 RiStBV, Einstellung nach § 153e StPO
Abschnitt 101 RiStBV, Einstellung nach § 154 StPO
Abschnitt 101a RiStBV, Einstellung nach § 154a StPO
Abschnitt 102 RiStBV, Einstellung zugunsten des Verletzten einer Nötigung oder Erpressung
Abschnitt 103 RiStBV, Mitteilung an den Anzeigenden
Abschnitt 104 RiStBV, Vorläufige Einstellung nach § 154f StPO
Abschnitt 105 RiStBV, Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung