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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
R
Ri
RiStBV,NI - Richtlinien Straf-/Bußgeldverfahren
Absch. 1 - 268, RICHTLINIEN FÜR DAS STRAFVERFAHREN
Absch. 1 - 201, Allgemeiner Teil
Absch. 1 - 109, I. ABSCHNITT - Vorverfahren
Absch. 1 - 24, 1. - Allgemeines
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Absch. 1 - 24, 1. - Allgemeines
Abschnitt 1 RiStBV, Der Staatsanwalt
Abschnitt 2 RiStBV, Zuständigkeit
Abschnitt 3 RiStBV, Persönliche Ermittlungen des Staatsanwalts
Abschnitt 4 RiStBV, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Abschnitt 4a RiStBV, Keine unnötige Bloßstellung des Beschuldigten
Abschnitt 4b RiStBV, Ermittlungengegen eine Vielzahl von Personen
Abschnitt 4c RiStBV, Rücksichtnahme auf den Verletzten
Abschnitt 5 RiStBV, Beschleunigung
Abschnitt 5a RiStBV, Kostenbewusstsein
Abschnitt 5b RiStBV, Vorläufige Aufzeichnung von Protokollen
Abschnitt 6 RiStBV, Verfolgung von Antragsdelikten
Abschnitt 7 RiStBV, Haftbefehl bei Antragsdelikten
Abschnitt 8 RiStBV, Namenlose Anzeigen
Abschnitt 9 RiStBV, Benachrichtigung des Anzeigenden
Abschnitt 10 RiStBV, Richterliche Untersuchungshandlungen
Abschnitt 11 RiStBV, Ermittlungen durch andere Stellen
Abschnitt 12 RiStBV, Versendung der Akten, Hilfs- oder Doppelakten
Abschnitt 13 RiStBV, Feststellung der persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten
Abschnitt 14 RiStBV, Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten
Abschnitt 15 RiStBV, Aufklärung der für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat bedeutsamen Umstände
Abschnitt 16 RiStBV, Feststellung von Eintragungen im Bundeszentralregister und anderen Registern
Abschnitt 16a RiStBV, DNA-Maßnahmen für künftige Strafverfahren
Abschnitt 17 RiStBV, Mehrere Strafverfahren gegen denselben Beschuldigten
Abschnitt 18 RiStBV, Gegenüberstellung und Wahllichtbildvorlage
Abschnitt 19 RiStBV, Vernehmung von Kindern und Jugendlichen
Abschnitt 19a RiStBV, Vernehmung des Verletzten als Zeuge
Abschnitt 19b RiStBV, Widerspruchsrecht des Zeugen bei Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton
Abschnitt 20 RiStBV, Vernehmung von Gefangenen und Verwahrten
Abschnitt 21 RiStBV, Umgang mit behinderten Menschen
Abschnitt 22 RiStBV, Unterbrechung der Verjährung
Abschnitt 23 RiStBV, Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk
Abschnitt 24 RiStBV, Verkehr mit ausländischen Vertretungen