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  • ab 04.06.1997 (aktuelle Fassung)

§ 29 VSA

Bibliographie

Titel
Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen
Amtliche Abkürzung
VSA
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480000003004

Nicht mehr benötigte VS sind auszusondern und gemäß dem NArchG dem Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv zur Übernahme anzubieten. VS, die das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv nicht übernimmt, sind zu vernichten.