§ 4 NNA-ErrBeschl - Aufgaben
Bibliographie
- Titel
- Beschluß des Landesministeriums über die Errichtung einer Alfred-Toepfer-Akademie für Naturschutz
- Redaktionelle Abkürzung
- NNA-ErrBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100010000014
Die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz nimmt in Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen, den Dienststellen der niedersächsischen Naturschutzverwaltung und anderen entsprechenden Einrichtungen des In- und Auslandes folgende Aufgaben wahr:
- 1.
Aus- und Weiterbildung der mit Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege befassten Personen sowie Förderung des Austauschs von Erkenntnissen und Erfahrungen, indem sie Lehr-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen in Form von Lehrgängen, Workshops, Seminaren und Tagungen durchführt.
- 2.
Die Sensibilisierung der Bevölkerung für Umwelt-, Naturschutz- und Nachhaltigkeitsbelange und die Ausbildung von Multiplikatoren im Bereich Umweltbildung/Bildung für eine nachhaltige Entwicklung; insbesondere als Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) für Niedersachsen, als Träger eines Regionalen Umweltbildungszentrums (RUZ) sowie über eine zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit.
- 3.
Förderung der wissenschaftlichen Naturschutzforschung und des Erkenntnisaustausches hierüber, indem sie Forschungsvorhaben bei den dazu geeigneten wissenschaftlichen Einrichtungen anregt und unterstützt, eigene Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Veranstaltungen durchführt.
- 4.
Mitwirkung bei der Ausbildung des Fachbereichs Landespflege der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste.
- 5.
Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Herausgabe fachbezogener Veröffentlichungen.