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§ 4 NNA-ErrBeschl - Aufgaben

Bibliographie

Titel
Beschluß des Landesministeriums über die Errichtung einer Alfred-Toepfer-Akademie für Naturschutz
Redaktionelle Abkürzung
NNA-ErrBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100010000014

Die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz nimmt in Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen, den Dienststellen der niedersächsischen Naturschutzverwaltung und anderen entsprechenden Einrichtungen des In- und Auslandes folgende Aufgaben wahr:

  1. 1.

    Aus- und Weiterbildung der mit Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege befassten Personen sowie Förderung des Austauschs von Erkenntnissen und Erfahrungen, indem sie Lehr-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen in Form von Lehrgängen, Workshops, Seminaren und Tagungen durchführt.

  2. 2.

    Die Sensibilisierung der Bevölkerung für Umwelt-, Naturschutz- und Nachhaltigkeitsbelange und die Ausbildung von Multiplikatoren im Bereich Umweltbildung/Bildung für eine nachhaltige Entwicklung; insbesondere als Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) für Niedersachsen, als Träger eines Regionalen Umweltbildungszentrums (RUZ) sowie über eine zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit.

  3. 3.

    Förderung der wissenschaftlichen Naturschutzforschung und des Erkenntnisaustausches hierüber, indem sie Forschungsvorhaben bei den dazu geeigneten wissenschaftlichen Einrichtungen anregt und unterstützt, eigene Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Veranstaltungen durchführt.

  4. 4.

    Mitwirkung bei der Ausbildung des Fachbereichs Landespflege der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste.

  5. 5.

    Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Herausgabe fachbezogener Veröffentlichungen.