§ 4 NDNaturschAk - Aufgaben
Bibliographie
- Titel
- Beschluß des Landesministeriums über die Errichtung einer Norddeutschen Naturschutzakademie
- Redaktionelle Abkürzung
- NDNaturschAk,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100010000014
Die Norddeutsche Naturschutzakademie nimmt in Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen, den Dienststellen der niedersächsischen Naturschutzverwaltung und anderen entsprechenden Einrichtungen des In- und Auslandes, insbesondere der im Beirat vertretenen Bundesländer, folgende Aufgaben wahr:
- 1.
Förderung der wissenschaftlichen Forschung, indem sie Forschungsvorhaben bei den dazu geeigneten wissenschaftlichen Einrichtungen anregt und unterstützt,
- 2.
Durchführung eigener Forschungsvorhaben auf den ihr zur Verfügung gestellten Grundstücken des Vereins Naturschutzpark Stuttgart-Hamburg e. V. im und am Naturschutzgebiet Lüneburger Heide,
- 3.
Aus- und Weiterbildung der mit Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege befaßten Personen, indem sie Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Tagungen durchführt,
- 4.
Mitwirkung bei der Ausbildung der Landespfleger, indem sie Praktikantenplätze bereitstellt und ergänzende Lehrveranstaltungen durchführt,
- 5.
Förderung des Austausches von Erkenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege, indem sie Fachseminare und wissenschaftliche Tagungen durchführt,
- 6.
Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Herausgabe fachbezogener Veröffentlichungen.