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§ 4 NDNaturschAk - Aufgaben

Bibliographie

Titel
Beschluß des Landesministeriums über die Errichtung einer Alfred-Toepfer-Akademie für Naturschutz
Redaktionelle Abkürzung
NDNaturschAk,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100010000014

Die Alfred-Toepfer-Akademie für Naturschutz nimmt in Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen, den Dienststellen der niedersächsischen Naturschutzverwaltung und anderen entsprechenden Einrichtungen des In- und Auslandes, insbesondere der im Beirat vertretenen Bundesländer, folgende Aufgaben wahr:

  1. 1.

    Förderung der wissenschaftlichen Forschung, indem sie Forschungsvorhaben bei den dazu geeigneten wissenschaftlichen Einrichtungen anregt und unterstützt,

  2. 2.

    Durchführung eigener Forschungsvorhaben auf den ihr zur Verfügung gestellten Grundstücken des Vereins Naturschutzpark Stuttgart-Hamburg e. V. im und am Naturschutzgebiet Lüneburger Heide,

  3. 3.

    Aus- und Weiterbildung der mit Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege befaßten Personen, indem sie Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Tagungen durchführt,

  4. 4.

    Mitwirkung bei der Ausbildung der Landespfleger, indem sie Praktikantenplätze bereitstellt und ergänzende Lehrveranstaltungen durchführt,

  5. 5.

    Förderung des Austausches von Erkenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege, indem sie Fachseminare und wissenschaftliche Tagungen durchführt,

  6. 6.

    Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Herausgabe fachbezogener Veröffentlichungen.