Art. 4 3. GlüÄndStVG - Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- 3. GlüÄndStVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21013
1Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt Artikel 2 Nr. 1 am 1. Januar 2020 in Kraft. 3Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos, so tritt Artikel 2 Nr. 1 dieses Gesetzes nicht in Kraft; Artikel 1 Abs. 4 gilt entsprechend.
Hannover, den 16. Dezember 2019
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele Andretta
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil