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  • ab 21.12.2019 (aktuelle Fassung)

Art. 4 3. GlüÄndStVG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
3. GlüÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21013

1Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt Artikel 2 Nr. 1 am 1. Januar 2020 in Kraft. 3Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos, so tritt Artikel 2 Nr. 1 dieses Gesetzes nicht in Kraft; Artikel 1 Abs. 4 gilt entsprechend.