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  • ab 21.12.2019 (aktuelle Fassung)

Art. 1 3. GlüÄndStVG - Zustimmung zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
3. GlüÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21013

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 am 1. Januar 2020 in Kraft.

(4) Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. Februar 2020 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.