Art. 1 3. GlüÄndStVG - Zustimmung zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- 3. GlüÄndStVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21013
(1) Dem am 26. März/18. April 2019 unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 am 1. Januar 2020 in Kraft.
(4) Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. Februar 2020 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.