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  • ab 23.11.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 ASVGewFördErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verringerung von anthropogenen Spurenstoffen in Gewässern
Redaktionelle Abkürzung
ASVGewFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Dieser Erl. tritt am 23. 11. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 23. November 2022 (Nds. MBl. S. 1603)

An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Nachrichtlich:
An
den Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN),
den Wasserverbandstag,
die Region Hannover, Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte, die Samtgemeinden und Gemeinden.