Abschnitt 3 SpTSRdErl - Antragstellung
Bibliographie
- Titel
- Talentschulen des Sports
- Redaktionelle Abkürzung
- SpTSRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Schulen, die erstmals die Zusatzbezeichnung "Talentschule des Sports" verwenden möchten, reichen ihren Antrag bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) ein. Der Antrag bedarf der Zustimmung des Schulträgers. Die Bewerbung zur "Talentschule des Sports" erfolgt gemeinsam mit mindestens einem Sportverein und einem Landesfachverband bei der NLSchB, die über die Bewerbung unter Berücksichtigung der mit dem LandesSportBund Niedersachsen e.V. gemeinsam vereinbarten Anerkennungskriterien entscheidet und die Zertifizierung durchführt.
Der Antrag ist formlos - in Papierform und/oder elektronisch - bis zum 1. März eines jeden Jahres zu stellen. Im Antrag ist darzulegen und zu begründen, welche Kriterien (2.1. bis 2.8) die Schule erfüllt.
Zusätzlich soll der Antrag enthalten
eine Selbsteinschätzung der Schule anhand des Scoring-Modells (Anlage 1) und
ein Stammdatenblatt der Schule (Anlage 2).
Schulen können sich im Vorfeld einer Antragstellung von der NLSchB beraten lassen.
Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 11. Juni 2018 (SVBl. S. 395)