Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.10.1995, Az.: 4 L 3480/94
Wohngeld; Einkommen; Berechnung; Selbstkostenblätter; Absetzung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 25.10.1995
- Aktenzeichen
- 4 L 3480/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 14168
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1995:1025.4L3480.94.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Oldenburg (Oldenburg) 27.04.1994 - 4 L 3480/94
Rechtsgrundlagen
- § 14 Abs. 1 Nr. 17 WoGG
- § 14 Abs. 1 Nr. 18 WoGG
- § 7 Abs. 1a S. 2 WoGV
- § 7 Abs. 1 S. 4 WoGV
- Nr. 14.117 WoGVwV
- Nr. 14.118 WoGVwV
Fundstelle
- OVGE MüLü 45, 478
Amtlicher Leitsatz
Das für die Bewilligung von Wohngeld maßgebliche Einkommen von Kindern und Jugendlichen, die auf Kosten des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe auf Dauer in Heimen betreut werden, ist, wenn der Heimträger den vom Jugendhilfeträger anerkannten Tagessatz anhand von Selbstkostenblättern kalkuliert hat, entsprechend § 7 Abs 1a S 2 iVm Abs 1 S 3 WoGV in der Weise zu ermitteln, daß den Selbstkostenblättern die für den Lebensunterhalt der Kinder und Jugendlichen bestimmten Beträge entnommen werden. Diese Art der Einkommensermittlung geht der in § 7 Abs 1 S 4 WoGV vorgesehenen Absetzung von nicht für den Lebensunterhalt bestimmten Beträgen in Höhe von 40 vom Hundert des Gesamtentgelts vor.