Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.10.1995, Az.: 4 L 3480/94

Wohngeld; Einkommen; Berechnung; Selbstkostenblätter; Absetzung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
25.10.1995
Aktenzeichen
4 L 3480/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 14168
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1995:1025.4L3480.94.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Oldenburg (Oldenburg) 27.04.1994 - 4 L 3480/94

Fundstelle

  • OVGE MüLü 45, 478

Amtlicher Leitsatz

Das für die Bewilligung von Wohngeld maßgebliche Einkommen von Kindern und Jugendlichen, die auf Kosten des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe auf Dauer in Heimen betreut werden, ist, wenn der Heimträger den vom Jugendhilfeträger anerkannten Tagessatz anhand von Selbstkostenblättern kalkuliert hat, entsprechend § 7 Abs 1a S 2 iVm Abs 1 S 3 WoGV in der Weise zu ermitteln, daß den Selbstkostenblättern die für den Lebensunterhalt der Kinder und Jugendlichen bestimmten Beträge entnommen werden. Diese Art der Einkommensermittlung geht der in § 7 Abs 1 S 4 WoGV vorgesehenen Absetzung von nicht für den Lebensunterhalt bestimmten Beträgen in Höhe von 40 vom Hundert des Gesamtentgelts vor.