Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 02.10.1995, Az.: 7 M 5772/94

Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung; Anordnung durch das Gericht; Begünstigender Verwaltungsakts; Adressat

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
02.10.1995
Aktenzeichen
7 M 5772/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 14060
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1995:1002.7M5772.94.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 10.08.1994 - 7 B 5653/94

Fundstelle

  • ND MBl 1996, 165

Amtlicher Leitsatz

Der Adressat eines begünstigenden Verwaltungsakts (hier einer Gaststättenerlaubnis) kann im Falle eines Drittwiderspruchs einen Antrag auf gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung grundsätzlich erst dann stellen, wenn zuvor die Behörde von Amts wegen oder auf einen unbedingt gestellten Antrag des Begünstigten eine solche Anordnung abgelehnt oder den Antrag innerhalb angemessener Frist nicht beschieden hat.