Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 02.10.1995, Az.: 7 M 5772/94
Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung; Anordnung durch das Gericht; Begünstigender Verwaltungsakts; Adressat
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 02.10.1995
- Aktenzeichen
- 7 M 5772/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 14060
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1995:1002.7M5772.94.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 10.08.1994 - 7 B 5653/94
Rechtsgrundlagen
- § 80 Abs. 6 VwGO
- § 80a Abs. 3 S. 2 VwGO
Fundstelle
- ND MBl 1996, 165
Amtlicher Leitsatz
Der Adressat eines begünstigenden Verwaltungsakts (hier einer Gaststättenerlaubnis) kann im Falle eines Drittwiderspruchs einen Antrag auf gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung grundsätzlich erst dann stellen, wenn zuvor die Behörde von Amts wegen oder auf einen unbedingt gestellten Antrag des Begünstigten eine solche Anordnung abgelehnt oder den Antrag innerhalb angemessener Frist nicht beschieden hat.