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Anlage 4 LwKWVO - Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKWVO)
Amtliche Abkürzung
LwKWVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78120

(zu § 9 Abs. 2)

- Wahlgruppe 2 -
für die Wahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
in der Zeit vom ............................ bis ............................

H i n w e i s :Zutreffendes ankreuzen |X|
Jede wahlberechtigte Person hat einen Antrag zu stellen.
Anschrift der Gemeinde/Samtgemeinde eintragen

Ich bitte, mich in das Wählerverzeichnis (Wahlgruppe 2) einzutragen.



I.
Angaben zur Person

Name, VornameGeburtsdatum
Anschrift (Wohnung oder Hauptwohnung bei mehreren Wohnungen): Straße, Haus-Nr., PLZ, OrtTelefon


II. Angaben zum landwirtschaftlichen Betrieb

Art des Betriebes
|_|Ackerbau, Grünlandwirtschaft|_|Forstwirtschaft|_|Gartenbau|_|Binnenfischerei|_|Imkerei|_|sonstige Landwirtschaft
Größe in haAnschrift
Betriebsinhaberin/Betriebsinhaber


III.
Ich bin wahlberechtigt als

1.|_|in dem landwirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich (1) tätige/r Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer.
1.1
|_|Ich gehöre nicht als leitende/r, Angestellte/r, Ehegattin/Ehegatte der Betriebsinhaberin/des Betriebsinhabers oder der/des leitenden Angestellten oder als voll mitarbeitende/r Familienangehörige/r (2) der Wahlgruppe 1 an.
2.|_|Ehegattin oder Ehegatte der/des in dem landwirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich (1) tätige/n Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers. Name, Vorname der/des hauptberuflich tätige/n Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers
2.1
|_|Ich gehöre nicht als Betriebsinhaberin/Betriebsinhaber, leitende/r Angestellte/r oder voll mitarbeitende/r Familienangehörige/r (2) der Wahlgruppe 1 an und bin nicht in einem anderen als dem landwirtschaftlichen Beruf hauptberuflich (1) tätig.


IV.
Ich erkläre, dass

|_|ich am Wahltag (3) seit mindestens sechs Monaten im Land Niedersachsen in der Landwirtschaft tätig bin.
(Dieses Feld ist nur auszufüllen von wahlberechtigten Personen nach Abschnitt III Nr. 1.)
|_|meine Ehegattin/mein Ehegatte am Wahltag seit mindestens sechs Monaten im Land Niedersachsen in der Landwirtschaft tätig ist.
(Dieses Feld ist nur auszufüllen von wahlberechtigten Personen nach Abschnitt III Nr. 2.)
|_|keine Gründe für den Ausschluss des Wahlrechts vorliegen. (4)


V.
Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.

...............................................................................................
(Datum, eigenhändige Unterschrift)

(1) Amtl. Anm.:

Hauptberuflich ist tätig, wer regelmäßig mindestens drei Viertel der für den Beruf gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Arbeitszeit oder regelmäßig mindestens 30 Wochenstunden für die Ausübung des Berufs aufwendet (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 LwKG).

(2) Amtl. Anm.:

Personen, die mit der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren.

(1) Amtl. Anm.:

Hauptberuflich ist tätig, wer regelmäßig mindestens drei Viertel der für den Beruf gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Arbeitszeit oder regelmäßig mindestens 30 Wochenstunden für die Ausübung des Berufs aufwendet (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 LwKG).

(2) Amtl. Anm.:

Personen, die mit der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren.

(1) Amtl. Anm.:

Hauptberuflich ist tätig, wer regelmäßig mindestens drei Viertel der für den Beruf gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Arbeitszeit oder regelmäßig mindestens 30 Wochenstunden für die Ausübung des Berufs aufwendet (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 LwKG).

(3) Amtl. Anm.:

Wahltag ist der letzte Tag der Wahlzeit.

(4) Amtl. Anm.:

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die vom Wahlrecht zum Niedersächsischen Landtag ausgeschlossen sind (§ 3 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).