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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 TierSchlV-URdErl - Fachliches Spektrum der technischen Sachverständigen

Bibliographie

Titel
Umsetzung des Artikels 14 der Verordnung (EU) 2017/625, der Artikel 44 und 45 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 i. V. m. der TierSchlV
Redaktionelle Abkürzung
TierSchlV-URdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510

Lebensmittelüberwachung

  • Technische Abnahmen und Überprüfungen von Erhitzungseinrichtungen in Betrieben der Lebensmittelwirtschaft:

    • Rahm- und Milcherhitzungseinrichtungen (Molkereien, Käsereien),

    • Dauerpasteurisierungseinrichtungen (Hofmolkereien),

    • Eierpasteurisierungseinrichtungen,

    • Erhitzer für andere flüssige und fließfähige Lebensmittel Erhitzungseinrichtungen in der Eiscremeindustrie,

    • Autoklaven in der Fleischverarbeitung;

  • technische Abnahmen und Überprüfungen von Lebensmittelbehandlungsanlagen:

    • Anlagen zur Gewinnung von Mineralwasser,

    • Lebensmittelblutgewinnungsanlagen,

    • Fettschmelzen,

    • Verpackungsanlagen von Lebensmitteln,

    • Anlagen in der Feinkostindustrie,

    • Anlagen zur Reinigung und Desinfektion von Lebensmittelbehandlungsanlagen;

  • technische Überprüfungen von Lüftungseinrichtungen in Lebensmittelverkaufsstätten, Großküchen etc.;

  • Erarbeitung von Kontrollmechanismen zur transparenten Darstellung von Prozessabläufen;

  • Unterstützung bei der Verifizierung von Hazard Analysis Critical Control Point (HACCP)-Systemen und der Überprüfung der Eigenkontrollsysteme bezüglich technischer Prozessabläufe;

  • Unterstützung der zuständigen Behörden im Rahmen von Zulassungsverfahren;

  • sonstige Anlagen und Verfahren.

Tierseuchenbekämpfung/Beseitigung tierischer Nebenprodukte

  • Technische Abnahmen und Überprüfungen von Anlagen zur thermischen Behandlung tierischer Nebenprodukte:

    • Sterilisationsanlagen von Verarbeitungsbetrieben (Rührwerksautoklaven),

    • Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen,

    • Verbrennungsanlagen in Tierkrematorien,

    • Blutmehltrocknungsanlagen,

    • Autoklaven und Trocknungsanlagen für Heimtierfutter,

    • Hygienisierungseinrichtungen von Biogasanlagen und Kompostwerken;

  • technische Bewertung von Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen;

  • Erarbeitung von Kontrollmechanismen zur transparenten Darstellung von Prozessabläufen bei der Beseitigung tierischer Nebenprodukte;

  • Unterstützung bei der Verifizierung von HACCP-Systemen und der Überprüfung der Eigenkontrollsysteme bezüglich technischer Prozessabläufe;

  • technische Unterstützung bei Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen;

  • Unterstützung der zuständigen Behörden im Rahmen von Zulassungsverfahren;

  • sonstige Anlagen und Verfahren.

Tierschutz

  • Technische Abnahmen und Überprüfungen von

    • elektrischen Betäubungsanlagen für Schlachtschweine (Restrainer, voll- und halbautomatische Betäubungszangen, manuell eingesetzte Transformatoren und Zangen),

    • elektrischen Betäubungsanlagen für kleine Wiederkäuer,

    • elektrischen Betäubungsanlagen für Schlachtgeflügel (Wasserbadbetäubungsanlagen, Elektrobetäubung durch Kopfdurchströmung),

    • elektrischen Betäubungsanlagen für Fische (Aale, Karpfen, Forellen),

    • Gasbetäubungsanlagen für Schlachtschweine,

    • Gasbetäubungsanlagen für Schlachtgeflügel (Controlled Atmosphere Stunning [CAS]-Systeme),

    • Anlagen zur Tötung von Eintagsküken und von Embryonen im Ei,

    • Anlagen zur Betäubung bzw. Tötung von Nerzen, Chinchillas, Kaninchen,

    • Anlagen zur Betäubung bzw. Tötung von Rindern;

  • technische Überprüfung von Anlagen in Tierhaltungseinrichtungen;

  • technische Erfassung und Bewertung von Stallklimaparametern und Schadgasen in Ställen;

  • technische Überprüfung von

    • Lüftungs-, Heizungs- und Beleuchtungseinrichtungen in Tierhaltungen,

    • Alarmierungseinrichtungen in Tierhaltungen,

    • Lüftungsanlagen, Heizvorrichtungen auf Tiertransportfahrzeugen,

    • Anlagen und Geräten zur Tötung von Tieren im Tierseuchenfall und in Fällen anderer Nottötungsmaßnahmen,

    • messtechnische Rückführung und von Anlagen, die im Seuchenfall zum Einsatz kommen (Gasanalysegeräte, Transformatoren, Fixierungseinrichtungen),

    • sonstigen Geräte, Anlagen und Verfahren;

  • technische Unterstützung bei Tiertötungsaktionen im Seuchenfall;

  • messtechnische Rückführung von Mess- und Prüfmitteln im Tierschutzbereich.

Futtermittelüberwachung

  • Technische Abnahmen und Überprüfungen von Anlagen in denen Futtermittel be- bzw. verarbeitet werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 27. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1161)