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Abschnitt 2 EhrBuPrRdErl - Verfahren

Bibliographie

Titel
Ehrung von Ehe- und Altersjubiläen durch den Bundespräsidenten
Redaktionelle Abkürzung
EhrBuPrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11440

2.1
Die regions- und kreisangehörigen Gemeinden (mit Ausnahme der großen selbständigen Städte) und die Samtgemeinden weisen die Region Hannover oder den Landkreis möglichst früh auf ein Jubiläum hin.

2.2
Die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte regen frühestens sechs Wochen und spätestens vier Wochen vor dem Jubiläum unmittelbar beim Bundesverwaltungsamt - Referat II B 4, 50728 Köln - Fax (0 18 88) 3 58-48 52, E-Mail: Ehrungsaufgaben@bva.bund.de - entweder per E-Mail oder Telefax oder auf dem Postweg unter Verwendung eines Antrags nach dem Muster der Anlage die Ehrung an. Die Antragsformulare sind vollständig und gut lesbar (möglichst nicht per Hand) auszufüllen.

2.3
Das Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten geht der Jubilarin/dem Jubilar/den Jubilaren unmittelbar zu.

2.4
Verstirbt eine Jubilarin/ein Jubilar vor dem Tag des Ereignisses, ist das Bundesverwaltungsamt umgehend zu unterrichten.