EhrBuPrRdErl,NI - Ehrung Bundespräsident RdErl

Ehrung von Ehe- und Altersjubiläen durch den Bundespräsidenten

Bibliographie

Titel
Ehrung von Ehe- und Altersjubiläen durch den Bundespräsidenten
Redaktionelle Abkürzung
EhrBuPrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11440

RdErl. d. MI v. 23.6.2003 - MB 2.02-11230/4 -

Vom 23. Juni 2003 (Nds. MBl. S. 512)

Geändert durch RdErl. vom 23. Juli 2004 (Nds. MBl. S. 518)

- VORIS 11440 -

Bezug:

RdErl. v. 25.1.2002 (Nds. MBl. S. 81)
- VORIS 11440 -

Abschnitt 1 EhrBuPrRdErl - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Ehrung von Ehe- und Altersjubiläen durch den Bundespräsidenten
Redaktionelle Abkürzung
EhrBuPrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11440

Der Bundespräsident gratuliert Bürgerinnen und Bürgern zur Vollendung des 100. Lebensjahres, des 105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehepaaren aus Anlass des 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Voraussetzung für einen Glückwunsch des Bundespräsidenten ist, dass die Jubilare ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Abschnitt 2 EhrBuPrRdErl - Verfahren

Bibliographie

Titel
Ehrung von Ehe- und Altersjubiläen durch den Bundespräsidenten
Redaktionelle Abkürzung
EhrBuPrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11440

2.1
Die regions- und kreisangehörigen Gemeinden (mit Ausnahme der großen selbständigen Städte) und die Samtgemeinden weisen die Region Hannover oder den Landkreis möglichst früh auf ein Jubiläum hin.

2.2
Die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte regen frühestens sechs Wochen und spätestens vier Wochen vor dem Jubiläum unmittelbar beim Bundesverwaltungsamt - Referat II B 4, 50728 Köln - Fax (0 18 88) 3 58-48 52, E-Mail: Ehrungsaufgaben@bva.bund.de - entweder per E-Mail oder Telefax oder auf dem Postweg unter Verwendung eines Antrags nach dem Muster der Anlage die Ehrung an. Die Antragsformulare sind vollständig und gut lesbar (möglichst nicht per Hand) auszufüllen.

2.3
Das Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten geht der Jubilarin/dem Jubilar/den Jubilaren unmittelbar zu.

2.4
Verstirbt eine Jubilarin/ein Jubilar vor dem Tag des Ereignisses, ist das Bundesverwaltungsamt umgehend zu unterrichten.

Abschnitt 3 EhrBuPrRdErl - Schlussvorschriften

Bibliographie

Titel
Ehrung von Ehe- und Altersjubiläen durch den Bundespräsidenten
Redaktionelle Abkürzung
EhrBuPrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11440

Dieser RdErl. tritt am 1.7.2003 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.

An die
Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte
Gemeinden und Samtgemeinden

Nachrichtlich:

An die
Bezirksregierungen

Anlage 1 EhrBuPrRdErl

Bibliographie

Titel
Ehrung von Ehe- und Altersjubiläen durch den Bundespräsidenten
Redaktionelle Abkürzung
EhrBuPrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11440

Anlage als pdf