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  • ab 01.07.2003 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 EhrBuPrRdErl - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Ehrung von Ehe- und Altersjubiläen durch den Bundespräsidenten
Redaktionelle Abkürzung
EhrBuPrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11440

Der Bundespräsident gratuliert Bürgerinnen und Bürgern zur Vollendung des 100. Lebensjahres, des 105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehepaaren aus Anlass des 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Voraussetzung für einen Glückwunsch des Bundespräsidenten ist, dass die Jubilare ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.