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  • ab 29.08.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 RAPEX-RdErl - Verfahren für die Unterrichtung des ML durch die Länderkontaktstelle

Bibliographie

Titel
Verfahren für die Nutzung des Schnellwarnsystems für bestimmte Verbraucherprodukte (RAPEX)
Redaktionelle Abkürzung
RAPEX-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78580

Zusätzlich zu den in den Nummern 4 und 5 genannten Meldungen erhält das ML von der Länderkontaktstelle regelmäßig eine Übersicht der RAPEX-Meldungen. Des Weiteren wird das ML zeitnah von der Länderkontaktstelle über Meldungen informiert, die im Rahmen der Risikofrüherkennung von Bedeutung sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 6. August 2019 (Nds. MBl. S. 1250)