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  • ab 17.02.1998 (aktuelle Fassung)

Art. 1 NISTZwVerbS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Niedersachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
Redaktionelle Abkürzung
NISTZwVerbS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300230000000

In den vertragschließenden Ländern können kommunale Körperschaften zur gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben über die gemeinsame Landesgrenze hinweg nach Maßgabe der Artikel 2 und 3 Zweckverbände bilden und Zweckvereinbarungen abschließen.