Art. 4 NISTZwVerbS
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Niedersachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
- Redaktionelle Abkürzung
- NISTZwVerbS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300230000000
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Zweckverbände und Zweckvereinbarungen, die vor In-Kraft-Treten dieses Staatsvertrages gebildet bzw. abgeschlossen worden sind. Die Satzungen solcher Zweckverbände und solche Zweckvereinbarungen sind innerhalb von zwei Jahren nach dem In-Kraft-Treten dieses Staatsvertrages dem nach den vorstehenden Bestimmungen anzuwendenden Landesrecht anzupassen.