Versionsverlauf

Pflichtfeld

§ 6a ZustVO-NGefAG

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO-NGefAG)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-NGefAG
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011100600000

Das Landesverwaltungsamt und die Eichämter sind zuständig für die Aufgaben nach dem Medizinproduktegesetz vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 1963) sowie nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, soweit sie sich aus den Vorschriften über messtechnische Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktionen (Medizinische Messgeräte) im Sinne des § 24 MPG ergeben.