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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 StABRdErl - Besetzung

Bibliographie

Titel
Betrieb von Kommunalen Steuerungsausschüssen bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung und des Steuerungsausschusses Südniedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
StABRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Die Kommunalen Steuerungsausschüsse bestehen jeweils aus acht ständigen kommunalen Mitgliedern und der oder dem Landesbeauftragten. Die kommunalen Mitglieder werden durch die drei Kommunalen Spitzenverbände bestimmt, grundsätzlich jeweils zur Hälfte von der Landkreisebene und den Verbänden auf Gemeindeebene (vier durch den Niedersächsischen Landkreistag (NLT) sowie jeweils zwei durch den Niedersächsischen Städtetag (NST) und durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund). In den Kommunalen Steuerungsausschüssen der ÄrL Braunschweig und Weser-Ems (Regionen mit kreisfreien Städten) tritt der NLT einen Sitz für eine Vertreterin oder einen Vertreter der kreisfreien Städte ab (zu benennen durch den NST).

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 22. November 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 566)