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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 StABRdErl - Betrieb von Kommunalen Steuerungsausschüssen

Bibliographie

Titel
Betrieb von Kommunalen Steuerungsausschüssen bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung und des Steuerungsausschusses Südniedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
StABRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ÄrL) sind Kommunale Steuerungsausschüsse zu betreiben. Sie führen die Bezeichnung "Kommunaler Steuerungsausschuss beim Amt für regionale Landesentwicklung", ergänzt um den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Amtes.

Der Steuerungsausschuss zur Begleitung des Südniedersachsenprogramms steht unter dem Vorsitz der Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung Braunschweig und Leine-Weser und trägt den Namen "Steuerungsausschuss Südniedersachsen".

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 22. November 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 566)