StABRdErl,NI - Steuerungsausschüsse-Betriebsrunderlass

Betrieb von Kommunalen Steuerungsausschüssen bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung und des Steuerungsausschusses Südniedersachsen

Bibliographie

Titel
Betrieb von Kommunalen Steuerungsausschüssen bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung und des Steuerungsausschusses Südniedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
StABRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

RdErl. d. MB v. 22.11.2021 - 101-06025/20 -

Vom 22. November 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 566)

- VORIS 23100 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Betrieb von Kommunalen Steuerungsausschüssen1
Besetzung2
Geschäftsordnung3
Aufgaben4
Schlussbestimmungen5

Abschnitt 1 StABRdErl - Betrieb von Kommunalen Steuerungsausschüssen

Bibliographie

Titel
Betrieb von Kommunalen Steuerungsausschüssen bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung und des Steuerungsausschusses Südniedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
StABRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ÄrL) sind Kommunale Steuerungsausschüsse zu betreiben. Sie führen die Bezeichnung "Kommunaler Steuerungsausschuss beim Amt für regionale Landesentwicklung", ergänzt um den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Amtes.

Der Steuerungsausschuss zur Begleitung des Südniedersachsenprogramms steht unter dem Vorsitz der Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung Braunschweig und Leine-Weser und trägt den Namen "Steuerungsausschuss Südniedersachsen".

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 22. November 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 566)

Abschnitt 2 StABRdErl - Besetzung

Bibliographie

Titel
Betrieb von Kommunalen Steuerungsausschüssen bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung und des Steuerungsausschusses Südniedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
StABRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Die Kommunalen Steuerungsausschüsse bestehen jeweils aus acht ständigen kommunalen Mitgliedern und der oder dem Landesbeauftragten. Die kommunalen Mitglieder werden durch die drei Kommunalen Spitzenverbände bestimmt, grundsätzlich jeweils zur Hälfte von der Landkreisebene und den Verbänden auf Gemeindeebene (vier durch den Niedersächsischen Landkreistag (NLT) sowie jeweils zwei durch den Niedersächsischen Städtetag (NST) und durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund). In den Kommunalen Steuerungsausschüssen der ÄrL Braunschweig und Weser-Ems (Regionen mit kreisfreien Städten) tritt der NLT einen Sitz für eine Vertreterin oder einen Vertreter der kreisfreien Städte ab (zu benennen durch den NST).

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 22. November 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 566)

Abschnitt 3 StABRdErl - Geschäftsordnung

Bibliographie

Titel
Betrieb von Kommunalen Steuerungsausschüssen bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung und des Steuerungsausschusses Südniedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
StABRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Die Kommunalen Steuerungsausschüsse sowie der Steuerungsausschuss Südniedersachsen geben sich Geschäftsordnungen. Diese werden zwischen dem jeweiligen ArL und dem MB im Einvernehmen mit den für regional bedeutsame Maßnahmen verantwortlichen Ministerien auf der Basis einer Mustergeschäftsordnung beschlossen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 22. November 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 566)

Abschnitt 4 StABRdErl - Aufgaben

Bibliographie

Titel
Betrieb von Kommunalen Steuerungsausschüssen bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung und des Steuerungsausschusses Südniedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
StABRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Die Aufgaben der Kommunalen Steuerungsausschüsse sind in den Geschäftsordnungen im Einklang mit der Mustergeschäftsordnung festzulegen.

Die Kommunalen Steuerungsausschüsse sollen:

  • regional bedeutsame Themen aufgreifen,

  • gemeinsam mit dem jeweils zuständigen ArL Strategien für die Regionalentwicklung erarbeiten,

  • auf deren Umsetzung hinwirken sowie

  • aktiv beim Bewertungsprozess regional bedeutsamer Maßnahmen mitwirken.

Sie werden in regional bedeutsame Förderentscheidungen eingebunden, die aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds EFRE, ESF+ und ELER sowie aus der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" finanziert werden.

Im ELER erfolgt eine Einbindung bei Projekten der integrierten ländlichen Entwicklung unter Einbeziehung der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz. Darüber hinaus können die Kommunalen Steuerungsausschüsse auf Wunsch der für die Maßnahmen verantwortlichen Ministerien und des MB in weitere regional bedeutsame Planungen und Maßnahmen eingebunden werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 22. November 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 566)