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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 RL Qualität in Kitas 2 - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften durch Entlastung und Qualifizierung (RL Qualität in Kitas 2)
Amtliche Abkürzung
RL Qualität in Kitas 2
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

1.1 Das Land fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften in Kindertagesstätten. Ziel der Förderung ist es, zusätzliches Personal für das Berufsfeld zu gewinnen sowie die Qualität in Kindertagesstätten durch zusätzliches Personal und Qualifizierungsmaßnahmen zu erhöhen.

1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 540)