Abschnitt 3 GestDErl - Qualifizierungsplan und Qualifizierungsleitung
Bibliographie
- Titel
- Gestütdienst des Landes Niedersachsen; Qualifizierung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NLVO
- Redaktionelle Abkürzung
- GestDErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
3.1 Für jede zugelassene Beamtin und jeden zugelassenen Beamten ist unter Berücksichtigung der folgenden Regelungen vom Niedersächsischen Landgestüt Celle ein individueller Qualifizierungsplan zu erstellen, der dem ML zur Genehmigung vorlegt wird.
3.2 Die Qualifizierung erfolgt beim Niedersächsischen Landgestüt Celle. Die Leiterin oder der Leiter des Niedersächsischen Landgestüts Celle steuert die Qualifizierung (Qualifizierungsleitung).
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 8. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1656)