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  • ab 01.01.2025 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 10 BuGRdErl 2025 - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
Redaktionelle Abkürzung
BuGRdErl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Dieser Gem. RdErl. tritt am 01.01.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft. Der Bezugserlass zu c tritt mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 15. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 531)

An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Kommunen und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts