Abschnitt 9 BuGRdErl 2025 - Sonderregelungen
Bibliographie
- Titel
- Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
- Redaktionelle Abkürzung
- BuGRdErl 2025,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Die obersten Dienstbehörden können abweichende Anordnungen treffen, insbesondere um speziellen Gegebenheiten in ihrem Geschäftsbereich oder einzelnen Verwaltungszweigen gerecht zu werden. Die abweichenden Anordnungen müssen den grundsätzlichen Zielsetzungen der Antikorruptionsrichtlinie (siehe Bezugsbeschluss zu b) und dieses Gem. RdErl. entsprechen und sind dem MI mitzuteilen.
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 15. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 531)