Abschnitt 7 FGAERLSchwB - 7. Anwendung verschiedener Erhebungsverfahren auf unterschiedlichen Linien
Bibliographie
- Titel
- Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr; Richtlinien zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 62 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG)
- Redaktionelle Abkürzung
- FGAERLSchwB,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 84200000000008
Werden nach Nr. 4.2 Satz 3 mindestens zwei der unter Nrn. 5 und 6 genannten drei Erhebungsverfahren auf unterschiedliche Linien angewendet, so gilt auch hier als Vomhundertsatz i. S. des § 62 Abs. 5 SchwbG der mit einer statistischen Sicherheit von 95 v. H. abgesicherte Mindestwert für das Verhältnis der Zahl der unentgeltlich beförderten zu der Zahl der sonstigen Fahrgäste (Schwerbehindertenquotient).
Die hierfür erforderlichen Berechnungen aus den Erhebungsergebnissen sind nach Nr. 3 des Anhangs durchzuführen.