Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 10.11.1988 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 FGAERLSchwB - 7. Anwendung verschiedener Erhebungsverfahren auf unterschiedlichen Linien

Bibliographie

Titel
Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr; Richtlinien zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 62 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG)
Redaktionelle Abkürzung
FGAERLSchwB,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
84200000000008

Werden nach Nr. 4.2 Satz 3 mindestens zwei der unter Nrn. 5 und 6 genannten drei Erhebungsverfahren auf unterschiedliche Linien angewendet, so gilt auch hier als Vomhundertsatz i. S. des § 62 Abs. 5 SchwbG der mit einer statistischen Sicherheit von 95 v. H. abgesicherte Mindestwert für das Verhältnis der Zahl der unentgeltlich beförderten zu der Zahl der sonstigen Fahrgäste (Schwerbehindertenquotient).

Die hierfür erforderlichen Berechnungen aus den Erhebungsergebnissen sind nach Nr. 3 des Anhangs durchzuführen.